Auswärtsinfos Bielefeld

Wichtige Infos für die mitreisenden Fans:

  • Die Stadiontore in Bielefeld öffnen um 12.30 Uhr.
  • An der Tageskasse werden noch Sitzplatztickets (26 Euro) in ausreichender Anzahl für die Gästefans zur Verfügung stehen.
  • Fanbrief und Spieltagsinformationen der Polizei Bielefeld

Erlaubte Fanutensilien:

  • Kleine Fahnen (max. Stangen-/ Stockdurchmesser 3 cm)
  • Drei Schwenkfahnen
  • Trommeln, einseitig geöffnet und einsehbar
  • max. zwei Megaphone
  • Zaunfahnen, so lange Platz vorhanden ist

Nicht erlaubte Fanutensilien:

  • Blockfahnen
  • Jegliche Art von Pyrotechnik und Feuerwerkskörper
  • Doppelhalter

Gepäck und Verpflegung:

  • Taschen, Rucksäcke etc. müssen grundsätzlich am Gästeeingang abgegeben werden, die Aufbewahrung ist kostenlos möglich.
  • Gürteltaschen sind hingegen erlaubt.
  • Das Mitführen von Spiegelreflexkameras ist untersagt.
  • Im Gästebereich gibt es eine Vielzahl an Verpflegungsständen. Neben Bratwurst, Pommes und Brezeln gibt es auch eine breite Auswahl an alkoholfreien Getränken. Im Gästebereich gibt es keinen Alkoholausschank, das Bier und weitere Mischgetränke sind grundsätzlich alkoholfrei.
  • Es gibt keine festgelegte Promillegrenze. Stark alkoholisierte Personen werden u. U. abgewiesen.

Info für Stadionverbotler:

  • SV’ler können das Spiel in der direkt an der SchücoArena gelegenen Gaststätte Almblick via TV angucken. Diese Lokalität befindet sich direkt hinter dem Gästebereich.

Informationen zur Anreise:

  • Entlastungszug

    • Der Entlastungszug ist ausverkauft.
    • Abfahrt Braunschweig Hbf um 10:25 Uhr.
    • Zwischenhalte in Vechelde (10:35), Peine (10:43) und Vöhrum (10:48).
    • Ankunft in Bielefeld Hbf um 12:30 Uhr.
    • Ausstiege an den Zwischenhalten sind nicht möglich.
    • Rückfahrt ab Bielefeld Hbf um 17.31 Uhr (Änderungen möglich durch Verlängerung + evtl. Elfmeterschießen).
    • Zwischenhalte in Vöhrum (19:13), Peine (19:17) und Vechelde (19:25).
    • Ankunft in Braunschweig Hbf um 19.36 Uhr.
    • Darüber hinaus weisen wir daraufhin, dass es im Zug keinen Verkauf von Speisen und Getränken geben wird. Die Abgabe von Rucksäcken, Taschen oder sonstigen Gepäckstücken ist im Zug ebenfalls nicht möglich. Das Mitbringen von Getränkekisten, Glasflaschen sowie hochprozentigem Alkohol ist im Fanzug untersagt!
  • Mit dem Auto:
    • Aus Richtung Hannover:
      Anreisende auf der A2 aus Richtung Hannover sollen an der Ausfahrt Nr. 27 Bielefeld-Ost abfahren und der Wegweisung bis zu den Parkplätzen an der Universität folgen. Die Wegweisung führt über die Lagesche Str., Ostring, Eckendorfer Str., Am Wellbach, Talbrückenstr, Westerfeldstr., Jöllenbecker Str. und Voltmannstraße.
    • Aus Richtung Dortmund:
      Anreisende auf der A2 aus Richtung Dortmund folgen am Autobahnkreuz Bielefeld dem Ziel „Bielefeld” und fahren dort auf die A 33 in Richtung Osnabrück ab und fahren auf der A 33 bis zur neuen Ausfahrt Nr. 19 Bielefeld-Zentrum. Dort setzt die Wegweisung über den OWD, Stapenhorststr., Wertherstr. und Voltmannstr. zu den Parkplätzen an der Universität ein.
    • Aus Richtung Paderborn:
      Anreisende auf der A33 aus Richtung Paderborn folgen am Autobahnkreuz Bielefeld dem Ziel „Bielefeld” in Richtung Osnabrück bis zur Ausfahrt Nr. 19 Bielefeld-Zentrum und von dort aus der Stadionwegweisung über den OWD, Stapenhorststr., Wertherstr. und Voltmannstr. bis zu den Parkplätzen an der Universität.
  • Parkplätze:

    • Aufgrund der geringen Parkplatz-Kapazitäten in unmittelbarer Stadionnähe (Wohngebiet) wird das Großraum-Parkhaus an der Bielefelder Universität empfohlen. Von den Uni-Parkplätzen können Sie die SchücoArena zu Fuß (15 Min.) oder mit der Stadtbahn-Linie 4 (Eintrittskarte gilt als Fahrausweis; Haltestelle: “Graf-von-Stauffenberg-Straße”) erreichen. Wenn Sie noch keine Eintrittskarte besitzen, können Sie von der Universität mit einem Kurzstreckenticket fahren. Busse hingegen sollen direkt am Stadion parken und werden von der Polizei eingewiesen.

Auszug aus der Stadionordnung:

  • Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass weder andere Personen noch Gegenstände von bedeutendem Wert geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Jedermann hat die Anordnungen des Veranstalters, des Ordnungsdienstes, des Stadionsprechers sowie der Ordnungsbehörden Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst ist im Einvernehmen mit dem Betroffenen berechtigt, Personen dahingehend zu überprüfen, ob nachfolgende Verbote beachtet werden, Nachschau in Kleidungsstücken und Behältnissen zu halten oder Feststellungen zur Alkohol- oder Drogenbeeinflussung zu treffen Verboten ist u.a. das Mitführen und Bereithalten von Waffen jeglicher Art; sonstige Gegenstände, die auch geeignet sind, Verletzungen zu verursachen oder als Wurfgegenstände genutzt werden können; gewaltverherrlichendes und rassistisches Propagandamaterial sowie Fahnen, Schriftmaterial oder Kleidungsstücke (insbesondere der Kleidermarke „Thor Steinar“), deren Aufschrift/Abdruck geeignet ist, Dritte zu diskriminieren; Behältnisse aus zerbrechlichem oder besonders hartem Material hergestellt sind; sperrige Gegenstände, Pyrotechnik jeglicher Art, Laser-Pointer und Drogen.